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Code of Conduct Präambel des Code of Conduct von Commission Junction

Aktualisiert am 9. Mai 2007

Im Dezember 2002 veröffentlichte Commission Junction (ein Serviceprovider) einen Code of Conduct für Publisher, der als Leitfaden für Praktiken und ethische Standards für Online-Advertising dienen soll. Die ursprüngliche Präambel des Code of Conduct besagt, dass mit fairen Geschäftspraktiken optimale Ergebnisse für Online-Verbraucher und alle an Online-Pay-for-Performance-Werbe- und Affiliate-Marketingprogrammen beteiligten Parteien erzielt werden. Faire Geschäftspraktiken sind insbesondere für die stetige Dynamik von Online-Werbung und die Verfügbarkeit der von Advertisern unterstützten Inhalte wichtig.

Die ursprüngliche Präambel berücksichtigte auch die sich laufend entwickelnde Umgebung des Online-Advertising und erstellte eine Grundlage, auf der zukünftige Leitfäden weiterentwickelt und veröffentlicht werden können. Seit der Erstellung der ursprünglichen Präambel haben sich die Technologien und Techniken, die im Affiliate-Marketing verwendet werden, laufend weiterentwickelt. Aus diesem Grund erscheint es uns notwendig und wichtig, den Code of Conduct zu aktualisieren, um das Verhalten von Advertisern und Publishern sowie aktuelle Praktiken in der Branche zu berücksichtigen, und zu klären und das zu unterstützen, was wir im Rahmen der Bedingungen unserer Affiliate-Netzwerk-Vereinbarungen durchsetzen und durch Richtlinien und Weiterbildung fördern.

Den aktualisierten Code of Conduct, jetzt „Code of Conduct von Commission Junction“ genannt, finden Sie weiter unten. Wie wir bereits angeführt haben, wird von allen Publishern und Advertisern zusätzlich zur Einhaltung des Code of Conduct erwartet, dass sie ihre Werbe- und Referral-Dienstleistungen in jeder Situation, die nicht spezifisch vom Code of Conduct abgedeckt wird, ehrlich und integer durchführen. Unsere Branche und die Beziehungen zwischen Advertisern, Publishern und Konsumenten beruhen bisher und hoffentlich auch in Zukunft auf gegenseitigem Vertrauen und fairen Vereinbarungen zwischen allen Parteien. Das ist ein einzigartiges Attribut unserer Branche, welches wir weiter unterstützen werden.

Tom Vadnais, Chief Executive Officer
ValueClick, Inc.



Code of Conduct von Commission Junction-

Publisher-Code

Wenn die Technologie eines Serviceproviders dazu verwendet wird, Gutschriften für Publisher-Referrals zu erhalten, sind die folgenden Handlungen, Praktiken und Verhaltensweisen zu befolgen, unabhängig davon, ob sie aktiv oder passiv, direkt oder indirekt durchgeführt werden:
  • Störung von Referrals. Kein Website-Publisher oder Software-Download-Technologieanbieter darf den Referral eines Endnutzers zu der Website eines Online-Advertisers stören oder unangemessen zu beeinflussen suchen, es sei denn, der Endnutzer stimmt diesem Verhalten explizit und in vollem Wissen zu, indem er eine Bestätigungsaktion durchführt.

  • Benachrichtigung bei Weiterleitungen. Publisher müssen den Endnutzer ausdrücklich auf jede Weiterleitung zu Websites von teilnehmenden Advertisern hinweisen, die mithilfe von Software-Download-Technologie durchgeführt wird. Der Publisher muss auch den teilnehmenden Advertisern die URLs und/oder Keywords offen legen, die eine automatische Benachrichtigung und/oder Weiterleitung auslösen, und für solche Aktivitäten das Einverständnis des Endnutzers einholen. Die Implementierung von Softwareanwendungen erfordert Folgendes:
    • Die Benachrichtigung für den Endnutzer ist leicht verständlich.
    • Alle Einstellungen für automatische Benachrichtigung müssen explizit mit einer Opt-In Funktion versehen sein.
    • Es müssen Anweisungen zum Deinstallieren/Deaktivieren bereitgestellt werden.
    • Der Advertiser muss mit der Anwendung einverstanden sein.

  • Nicht von Endnutzern eingeleitete Ereignisse. Publisher dürfen keine Methoden verwenden, um Impressions, Clicks oder Transaktionen zu erzeugen, die nicht vom Endnutzer eingeleitet wurden. Alle Click-Ereignisse müssen durch eine Bestätigungsaktion des Endbenutzers eingeleitet werden. Die Zustimmung zur Installation der Software und das Akzeptieren der Endnutzer-Lizenzvereinbarung, in der offen gelegt wird, dass die Software für den Endnutzer Click-Ereignisse zum Vorteil des Endnutzers und des Publishers, dem die Software gehört, durchführt, wird als eine Bestätigungsaktion des Endbenutzers betrachtet.

  • Ändern der Site eines anderen Publishers. Publisher dürfen die Technologie des Serviceproviders nicht auf solche Weise einsetzen, dass der Inhalt der Website eines anderen Publishers geändert, modifiziert oder ersetzt wird.

  • Softwareinstallation und -deinstallation. Publisher dürfen die Technologie des Serviceproviders nicht mit anderen Softwareanwendungen bündeln, wenn Installation und Deinstallation nicht offensichtlich, einfach oder vollständig erfolgen. Lizenzierung und alle Bedingungen von Softwaredownloads und -anwendungen jeder Art müssen für den Endnutzer vollständig offen gelegt werden, verständlich sein und vom Endnutzer akzeptiert werden. Software, die die Technologie des Serviceproviders einsetzt, muss klar als solche gekennzeichnet sein, damit der Endnutzer die Publisher-Software mit dem verknüpften Verhalten identifizieren kann, das auf dem Computer des Endnutzers auftritt. Außerdem muss eine sichtbare Benachrichtigung eines solchen Verhaltens angeführt sein.

  • Aktualisieren, Verbessern oder Verändern von Software. Publisher, die Advertiser mithilfe beliebiger Software fördern, müssen den teilnehmenden Affiliate-Netzwerken detaillierte Informationen zu allen Änderungen geben, durch die sich die Verwendung der Technologie des Serviceproviders ändert, bevor eine neue oder aktualisierte Version der Software veröffentlicht wird. Endnutzer/Mitglieder müssen vor Aktualisierungen informiert werden und den Aktualisierungen per Opt-In zustimmen, die auf bereits installierten Software-Clients durchgeführt werden, für die bereits das Einverständnis eingeholt wurde.

  • Verwendung von Markenzeichen, Servicezeichen, urheberrechtlich geschützten Materialien, Markennamen usw. Publisher dürfen keine Markenzeichen, Servicezeichen, Markenbegriffe, URLs usw. von Advertisern für Werbemethoden verwenden, es sei denn, der Inhaber der Rechte hat dem Publisher ausdrücklich das Recht dazu erteilt.

  • Anreize für Benutzer. Publisher, die Belohnungen oder Anreize in jeglicher Form für einen Endnutzer bieten, damit dieser Endnutzer über diesen Publisher Geschäfte abwickelt, müssen die Art ihrer Werbemethoden vollständig deklarieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf folgende Methoden:
    • die Methoden, die dazu verwendet werden, Endnutzer zu gewinnen, welche am Programm des Advertisers teilnehmen
    • die vom Publisher verwendeten Methoden, um bei Endnutzern für Advertiser zu werben
    • Erläuterungen für jede Methode, mit der Endnutzer von den Publishern zu den Advertisern geleitet werden sollen.

  • Verwenden der Tracking-Technologie. Publisher erhalten spezifische Links und Tracking-Codes für ihre Publisher Accounts in den verschiedenen Affiliate-Netzwerken. Publisher müssen sich an die Regeln/Vereinbarungen des Affiliate-Netzwerks halten, wenn sie diese Links ändern. Sofern sie erlaubt sind, müssen Änderungen auch transparent sein und dem Advertiser gemeldet werden.

  • E-Mail-Marketing. Publisher, die Advertiser per E-Mail bewerben, müssen sich an die geltenden Gesetze und Regelungen für E-Mail-Marketing in den Jurisdiktionen halten, auf die die Publisher abzielen. Für E-Mails gelten folgende Kriterien:
    • Sie müssen korrekte Absenderinformationen und Betreffzeilen enthalten.
    • Sie müssen einen funktionierenden Internet-basierten Opt-Out-Mechanismus enthalten.
    • Sie müssen die Postanschrift des Publishers enthalten.
    • Sie dürfen keine falschen oder irreführenden Informationen erhalten.

    Publisher sollten Endnutzer, die sich gegen E-Mails entscheiden, wie gesetzlich vorgeschrieben unverzüglich entfernen.

  • Verwenden von Websites/Webseiten, die nicht im Besitz des Publishers sind, um für Advertiser zu werben. Anders als bei der bezahlten Suche dürfen Publisher nur auf Websites/Webseiten für Advertiser werben, die im Besitz des Publishers sind oder vom Publisher betrieben werden. Publisher dürfen in folgenden Bereichen von Drittanbietern keine Affiliate Links/Tracking Codes platzieren oder dort für Websites werben, die Affiliate Links/Tracking Codes enthalten: Foren, Message Boards, Blog-Kommentarbereiche, Kleinanzeigendienste (wie z. B. CraigsList.org) usw., es sei denn, der Drittanbieter hat ihnen dazu die Erlaubnis erteilt.

  • Transparenz/Offenlegung. Publisher müssen ihre Geschäftsmodelle und/oder Werbemethoden veröffentlichen, mit denen sie Traffic zu teilnehmenden Advertisern erzeugen. Falls zutreffend, muss auch offen gelegt werden, ob der Publisher ein Mitglied oder ein Manager von Sub-Affiliate-Netzwerken ist. Handelt es sich um den Manager des Affiliate-Netzwerks, müssen Richtlinien und Verfahren im Hinblick auf die Annahme von Sub-Affiliates und die folgende Überwachung offen gelegt werden, um die Einhaltung des Code of Conduct und der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Serviceproviders zu gewährleisten.


Advertiser-Code
  • Down Tracking. Advertiser, die Echtzeit-Tracking (Pixel-Tracking) verwenden, müssen den auf ihrer Website vorhandenen Affiliate-Tracking-Code beibehalten, damit alle Trackingdaten korrekt aufgezeichnet werden. Sollte der Tracking-Code aus jeglichen Gründen entfernt worde sein oder nicht korrekt funktionieren, muss sich der Advertiser unverzüglich an den Serviceprovider wenden, an der Behebung des Problems mitarbeiten und bereit sein, Daten zur Verfügung zu stellen oder dem Netzwerkprovider erlauben, Daten zur Verfügung zu stellen, damit Publisher für Tracking-Verluste kompensiert werden können.

  • Zeitgerechte Datenübertragung. Advertiser, die die Datenübertragung verwenden, um Transaktionsinformationen an dem Serviceprovider zu senden (dies wird auch Batch Processing genannt), müssen die Transaktionsdaten zeitgerecht und korrekt in dem Zeitraum übertragen, der in der Vereinbarung zwischen dem Advertiser und dem Serviceprovider vorgesehen ist.

  • Offenlegung von Markenzeichen, Keyword-Richtlinien usw. Advertiser müssen offen legen, auf welche breiten und negativen Suchbegriffe Publisher bieten bzw. nicht bieten dürfen, wenn sie über Suchmaschinen von Drittanbietern, wie z. B. Google, Yahoo, MSN usw., für Advertiser werben möchten. Advertiser müssen Publishern zeitgerecht antworten, wenn diese eine Klarstellung oder eine Erlaubnis für nicht eindeutige Begriffe benötigen, die vom Advertiser in seiner Programmbeschreibung angegeben werden. Advertiser müssen Publishern zeitgerechte und eindeutige Informationen geben, wenn sie ihre Richtlinien im Hinblick auf Markenzeichen, Keywords usw. ändern.

  • Lead Flipping oder Wiederverkauf. Advertiser dürfen keinen von Publishern weitergeleiteten Traffic an Dritte weiterleiten, bevor eine Transaktion stattgefunden hat, ohne den Publisher für dieses Referral zu entschädigen. Advertiser müssen Publishern vollständige Informationen geben, wenn sie Leads an Dritte verkaufen.

  • Konkurrierende Channel, Kataloge, Gutscheine. Advertisers müssen vollständig offen legen, welche Bedingungen oder Beschränkungen es gibt, die Publisher-Provisionen verhindern könnten. Es könnte sich bei diesen Bedingungen um Folgendes handeln: Der Endnutzer verwendet einen Gutschein-Code oder einen Katalog-Code, der Endnutzer ist ein bestehender Kunde oder der Endnutzer kontaktiert den Advertiser über eine Telefonnummer, die auf einer Website angezeigt wurde.

  • Unzulässige Rückbuchungen. Advertiser müssen vollständig offen legen, unter welchen Bedingungen Transaktionen storniert werden könnten. Falls nicht anders angegeben, können Transaktionen nur aus den folgenden Gründen storniert werden: Produktretouren, doppelte Eingabe, nichtkonforme Transaktionen, Nichteingang der Zahlung vom oder Rückzahlung an den Endnutzer, nicht qualifizierter Lead, nicht verbürgte Transaktion, Verstoß gegen die Advertiser/Serviceprovider-Vereinbarung oder Verwendung einer verbotenen Werbemethode durch den Publisher.

  • Publisher-Rekrutierung. Advertiser, die mehrere Affiliate-Programme verwenden, müssen dies den Publishern mitteilen und vermeiden, Netzwerkservices einzusetzen, um Publisher für alternative Programme, einschließlich Inhouse-Programme, zu rekrutieren.


Definitionen:
  • Advertiser - das Unternehmen in einer aktiven Geschäftsbeziehung mit einem Serviceprovider, um Werbungen bei Publishern darzustellen, auf denen ihre Produkte und/oder Services für Endnutzer angepriesen werden.

  • Publisher - das Unternehmen/die Person in einer aktiven Geschäftsbeziehung mit einem Serviceprovider, das/die Verträge mit Advertisern eingeht, um Werbung für Endnutzer anzeigen.

  • Endnutzer - Personen (Konsumenten), die auf Internet-Werbungen von Advertisern reagieren, welche von Publishern angezeigt werden.

  • Serviceprovider - ein Unternehmen, das Affiliate-Marketing-Services und -Technologien bietet, die Advertiser und Publisher dabei unterstützen, Werbemittel für Endnutzer einzusetzen.

  • Technologieanbieter - das Unternehmen, das Technologielösungen liefert, mit denen Advertiser Werbung anzeigen und Reaktionen der Endnutzer verfolgen können.

  • Click - die Einleitung einer eindeutigen Endnutzer-Referral-Aktion von einem Publisher zu einem Advertiser, wobei das Tracking durch den Service des Technologieanbieters durchgeführt wird.

  • Publisher Link - der URL eines Affiliate-Serviceproviders, der für das Tracking von Endnutzer-Referrals von der Website des Publishers zur Website des Advertisers über die Website des Serviceproviders verwendet wird, oder der den Parameter „afsrc“ mit einem beliebigen Wert enthält,

    z. B. http://www.mysite.com/redirect?offerid=12345&afsrc=1

    Dieser Parameter „afsrc“ wird für den Fall angegeben, dass Affiliates die ihnen vom Serviceprovider gelieferten Links ändern oder verstecken, sodass es unmöglich wird, lediglich auf Grund des Aussehens des URL zu bestimmen, dass es sich um Affiliate Links handelt. Es wird empfohlen, dass Publisher eine aktualisierte Liste der Trackingdomains von den Technologieprovidern anfordern.

  • Publisher-Webseite - eine Seite, die einen Publisher-Link enthält und Teil einer Website ist, auf der ein Advertiser und der Publisher eine aktive Affiliate-Beziehung haben.

Erstmals veröffentlicht: 10. Dezember 2002
Ergänzt: 10. Februar 2003
Ergänzt: 25. Juli 2004
Ergänzt: 9. Mai 2007






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